
Professionelle Pflegeberatung
Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern,
weil Kinder keine kleinen Erwachsenen sind!
Individuelle, niedrigschwellige Beratung – auf die Bedürfnisse Ihrer Familie angepasst.
Beratung, die Familien stärkt
Ich begleite Sie und Ihre Familie mit fachlicher Kompetenz und menschlicher Wärme durch alle Fragen der Pflege.



Wann ist eine Beratung erforderlich?
Nach §37 Abs. 3 SGB XI sind regelmäßige Beratungseinsätze für Pflegebedürftige vorgesehen, die Pflegegeld beziehen.
Pflegegrad 1
Freiwillige Beratung möglich
Pflegegrad 2 & 3
Halbjährliche Beratung erforderlich
Pflegegrad 4 & 5
Seit 2026 halbjährlich, bei Bedarf vierteljährlich möglich
Terminvereinbarung
Schnell und unkompliziert
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – telefonisch oder per E-Mail. Ich komme gerne zu Ihnen nach Hause.
Worauf Sie sich verlassen können
Transparenz
Offene und ehrliche Kommunikation in allen Beratungsgesprächen.
Vertrauen
Eine vertrauensvolle Beziehung als Basis für erfolgreiche Beratung.
Familienorientierung
Die Bedürfnisse der gesamten Familie stehen im Mittelpunkt.
Ihr Weg zu einer besseren Pflege beginnt hier
Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI und Unterstützungsbedarf bei Ihren Anliegen in der Pflege.